Aussagepsychologische Gutachten

In erster Linie erstellt das Team für verschiedene öffentliche Behörden und Institutionen (Staatsanwaltschaften, Gerichte, Versorgungsämter) Sachverständigengutachten zu forensisch-psychologischen Fragestellungen. Der Schwerpunkt der Sachverständigentätigkeit liegt auf der Erstellung aussagepsychologischer Gutachten im Bereich des Strafverfahrens. Hierbei steht insbesondere bei Sexualdelikten die Prüfung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen im Fokus. Überdies werden regelmäßig Gutachten zur Frage der Aussagetüchtigkeit von Kindern sowie von psychisch beeinträchtigten und intelligenzgeminderten Zeugen erstellt.

Mit zunehmender Häufigkeit werden die Sachverständigen bereits in einem frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens hinzugezogen, um eine mehrfache Befragung möglicher Opferzeugen zu verhindern (bspw. bei der polizeilichen Erstbefragung eines Kindes oder einer richterlichen Videovernehmung).

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Begutachtung von AntragstellerInnen und KlägerInnen im Kontext des Opferentschädigungsgesetzes (OEG). Die Fragestellungen von Versorgungsämtern und Sozialgerichten betreffen auch hierbei die Glaubhaftigkeit einer Aussage. Darüber hinaus sind hier fundierte Kenntnisse im Bereich der Psychotraumatologie und hinsichtlich multipler psychischer Störungsbilder gefragt.

Unser Anspruch in der Erstellung der aussagepsychologischen Gutachten orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Standards für forensisch-psychologische Glaubhaftigkeitsbegutachtungen, wie diese im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.07.1999 als Mindeststandards festgelegt wurden. Um die Qualität unserer Tätigkeit zu sichern, nehmen wir  forensisch-psychologische Supervision in Anspruch. Darüber hinaus nehmen wir kontinuierlich an Fort- und Weiterbildungen teil, um stets aktuelle Erkenntnisse der Forschung und der Rechtsprechung in unsere Arbeit zu integrieren.

Unsere Serviceleistung bei aussagepsychologischen Gutachten
Um den zu Begutachtenden lange Anfahrtswege zu ersparen und darüber hinaus die Kosten für die Untersuchung möglichst gering halten zu können, stehen uns Praxisräume an den zwei Standorten Leipzig und Eystrup zur Verfügung. Selbstverständlich ist in Absprache mit dem Auftraggeber auch eine Anreise zum Wohnort der zu begutachtenden Person möglich.

Gerne nehmen wir auch – in Absprache mit dem Auftraggeber – an polizeilichen oder richterlichen (Video-) Vernehmungen teil.