Adoptionsbegutachtung

Die Begutachtung im Rahmen eines Adoptionsbewerbungsprozesses dient dem Zweck, die Adoptionsbewerber bei ihrem Wunsch nach der Vermittlung eines Kindes (ggf. aus einem fremden Land) zu unterstützen.

Dabei soll das schriftliche Gutachten Stellung dazu beziehen, ob die Bewerber aus psychologischer Sicht dazu geeignet sind, ein fremdes Kind (ggf. aus einem fremden Land) aufzunehmen und als das Ihre aufzuziehen.

Adoptionsbegutachtung und Ihre Ziele:

  • ob die potentiellen Adoptiveltern physisch und psychisch dazu geeignet sind, mit hoher Wahrscheinlichkeit bis über die Pubertät des Kindes hinaus als belastbare Bezugspersonen zur Verfügung zu stehen
  • ob die potentiellen Adoptiveltern von ihrer Persönlichkeit her über hinreichendes Einfühlungsvermögen, Bindungsfähigkeit, hohe Belastbarkeit, ausreichende Problemlösungskompetenz und Offenheit gegenüber anderen Lebensweisen verfügen und
  • ob die Erziehungsvorstellungen und -ziele der potentiellen Adoptiveltern geeignet sind, eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung des Kindes zu ermöglichen